Lass Dir Deine Marke von der EU bezahlen

Lass Dir Deine Marke von der EU bezahlen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Prüfung und Anmeldung einer eigenen Marke einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 2.350 EUR erhalten.

Wenn Du aktuell in der Planung Deiner eigenen Markenanmeldung bist, dann ist ein klein wenig Tempo angesagt.


Update vom 07.02.2024:

Der Topf mit den Fördermitteln wurde für das Jahr 2024 wieder gefüllt. 18.850.000€ stehen bereit.

Deutsche Unternehmen können den Gutschein 1 für den IP Scan nutzen. Der IP Scan Enforcement wird in 2024 nicht gefördert. Weiterhin gefördert wird die Anmeldung der Marke mit Gutschein 2.

Hinweis: Die Förderung kann offiziell bis zum 06.12.2024 beantragt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass, wie in den Jahren zuvor, der Topf schon Monate vorher leer ist. Planst Du eine Förderung für Deine Markenanmeldung in Anspruch nehmen zu wollen, dann empfehlen wir Dir, das nicht auf die lange Bank zu schieben.


Update vom 13.11.2023: Der Topf mit den Fördermitteln ist für 2023 leider leer. Du kannst deshalb diese Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen. Wie sich das EUIPO gegenüber SELR geäußert hat, wird es das Programm jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch in 2024 wieder geben. Falls Du also dieses Jahr leer ausgegangen bist, einfach den SELR-Newsletter abonnieren. Wir informieren Dich, sobald Du Deine Marke wieder von der EU bezuschussen lassen kannst.


Alle Online-Händler die eigene Artikel verkaufen, sollten unbedingt ihre Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vornehmen und dabei auch die Option einer europaweiten Anmeldung in Betracht ziehen. Europäische Unionsmarke bietet den Vorteil, den Markenschutz nicht nur in Deutschland, sondern in allen EU-Mitgliedstaaten zu sichern.

Eine eingetragene Marke verleiht Exklusivrechte, schützt vor Plagiaten und stärkt den Wiedererkennungswert. Zudem vermittelt sie Kunden ein Qualitätsversprechen. Ohne diese Registrierung riskierst Du als Händler, dass Konkurrenten ähnliche oder identische Markennamen verwenden, was zu Verwirrung und Umsatzeinbußen führen kann.

Im schlimmsten Fall wird Dir ein Wettbewerber Deine Marke wegnehmen und Dir die Nutzung untersagen. Bis hin zur Gewinnabschöpfung können da allerlei existenzgefährdende Probleme auf Dich zukommen. 

Alleine durch die Nutzung eines „Markennamens“ hast Du nach § 4 Nr. 2 MarkenG bereits einen Schutz, auch wenn diese als Benutzungsmarke nicht beim DPMA oder EUIPO angemeldet ist. Eine solche von Dritten gekaperte Benutzungsmarke vor Gericht zurückzuholen kann jedoch ewig dauern. Dazu kostet das erst einmal viel Geld, der Ausgang ist ungewiss und Du verschwendest unnötig Energie und Zeit, welche Du besser in das Wachstum Deines Unternehmens investiert.

Deshalb, die frühzeitige Anmeldung einer eigenen Marke ist en No-Brainer.

Was wird mit wie viel Euro von der EU bezuschusst?

Es ist sehr einfach: es gibt einen Zuschuss für die Prüfung Deiner Marke vor der Anmeldung und dann noch einen Zuschuss für die eigentliche Anmeldung. Diese beiden Förderanträge sind nicht aneinander gekoppelt und Du kannst sie inhaltlich wie zeitlich getrennt voneinander beantragt.

Wichtig: bevor Du irgendeinen Auftrag bezüglich der markenrechtlichen Prüfung oder der Markenanmeldung vergibst, muss Du erst die Bestätigung der Förderung abwarten. Bereits angeschobene Anträge können von Dir nicht nachträglich mit der EU-Förderung bezahlt werden.

Positiv ist, über Deinen Antrag wird innerhalb von maximal 15 Tagen entschieden. Wird der Antrag bewilligt, erhältst Du einen Bewilligungsbescheid und den oder die Gutscheine. Du hast nun zwei Monate Zeit, Deine Gutscheine zu aktivieren. Theoretisch kannst Du sie auch noch verlängern, aber Du solltest sicher keine vier Monate benötigen, um eine Marke auf den Weg der Anmeldung zu bringen.

Der erste Gutschein

Mit dem ersten Gutschein werden Dir dann 90 % der tatsächlich entstandenen Kosten für die Vorabdiagnose von Rechten, den so genannten IP-Scan, erstattet. Die Förderung ist gedeckelt und jeder EU-Mitgliedstaat hat gesondert festgelegte Höchstbeträge. In Deutschland gilt der Höchstsatz von 1.500€, woraus sich für den IP-Scan eine maximale Bezuschussung in Höhe von 1.350 Euro ergibt.

Der zweite Gutschein

Die eigentliche Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern kannst Du dann mit dem zweiten Gutschein bezahlen. Hierbei werden 75 % aller Gebühren für eine nationale oder EU-weite Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung übernommen.

Außerdem werden 50 % der Grundgebühren für die internationale Anmeldung von Marken und/oder Designs erstattet.

Wichtig für alle KMU, die bereits eine nationale oder EU-weite Marke eingetragen haben, sie können mit dieser Förderung ihren Markenschutz international ausdehnen. Aber bitte beachten, in diesem Fall werden nur die Grundgebühren und die internationalen Benennungsgebühren zu 50 % erstattet. Nicht erstattungsfähig ist bei bereits eingetragenen Marken die Bearbeitungsgebühren der Markenämter DPMA oder EUIPO, bei denen die Basismarke eingetragen ist.

Für den zweiten Gutschein gilt der Förderhöchstbetrag von 1.000 Euro.

Die Beantragung erfolgt online über die Seite des EUIPO. Dies unabhängig davon, ob die Eintragung national oder EU-weit vorgenommen werden soll.

Die Anmeldung ist recht simpel. Zuerst wird ein Nutzerkonto angelegt und die weiteren Schritte ergeben sich durch das Antragsformular. Selbstverständlich sind alle kommunikativen Schritte in deutscher Sprache verfügbar.

Ein paar Dinge sind wichtig bei diesem Thema:

  • Das aktuelle Zeitfenster für die Beantragung endet am 08. Dezember 2023.
  • Der IP-Scan ist nur förderfähig, wenn er von einem akkreditierten Unternehmen durchgeführt wird. Die Behörden selbst erarbeiten keinen IP-Scan.
  • Gefördert werden bei der Markenanmeldung nur die Gebühren der Behörden. Die eventuelle Kosten bei Hinzunahme einer Markenrechtskanzlei sind von Dir als Antragsteller zu 100% selbst zu tragen.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Rückerstattungsprogramms. Das bedeutet, ihr müsst für die Kosten zuerst in Vorleistung gehen und bekommt dann das Geld durch Einreichen der Gutscheine anteilig auf Euer Konto erstattet.
  • Ganz wichtig, da dies leider oft nicht beachtet wird: Die Förderanträge sind im Vorfeld zu stellen. Erst wenn Euch die Bewilligung vorliegt, könnt ihr mit der Prüfung und Anmeldung loslegen. 

Hier kommst Du zur Anmeldung auf die Seite des EuIPO.

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Über die Autor*innen

Andreas Frank

Andreas Frank ist ein Pionier der deutschen Digitalwirtschaft, hat seit 1992 mehrere Internetfirmen mit Erfolg gegründet und ist an acht Exits beteiligt. Er wohnt in Palma de Mallorca und führt seine auf digitale Geschäftsmodelle spezialisierte FrankVestor GmbH in Hamburg. Frank ist ausgebildeter Werbekaufmann und hat Marketing, Kommunikation und Wirtschaftsrecht studiert. Er ist als Berater, Investor und Redner tätig und engagiert sich seit vielen Jahren im Expertenrat des Händlerbundes.